Persönliche bzw. personenbezogene oder vertrauliche Daten privater wie beruflicher Natur und die Privatsphäre in digitalen Umgebungen schützen und verstehen, wie man persönlich identifizierbare Informationen verwendet und teilt, gleichzeitig sich und andere vor Schäden schützen. Verstehen, dass digitale Dienste eine „Datenschutzrichtlinie“ verwenden, um über die Verwendung personenbezogener Daten zu informieren.
Persönliche bzw. personenbezogene oder vertrauliche Daten privater wie beruflicher Natur und die Privatsphäre in digitalen Umgebungen schützen und verstehen, wie man persönlich identifizierbare Informationen verwendet und teilt, gleichzeitig sich und andere vor Schäden schützen. Verstehen, dass digitale Dienste eine „Datenschutzrichtlinie“ verwenden, um über die Verwendung personenbezogener Daten zu informieren.
Der Kompetenzbereich 4 bezieht sich auf das Erkennen, Einschätzen und Abwehren von Risiken und Bedrohungen in digitalen Umgebungen sowie auf den wirksamen Schutz digitaler Inhalte, Geräte und Infrastrukturen. Er umfasst den Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten sowie der Privatsphäre. Der Kompetenzbereich 4 beinhaltet weiters den Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden in digitalen Umgebungen sowie die Förderung von Selbstregulation im Umgang mit digitalen Technologien. Er umfasst zudem das Bewusstsein für die Umweltauswirkungen digitaler Technologien und Infrastrukturen sowie deren ressourcenschonende und nachhaltige Nutzung. Schließlich beinhaltet der Kompetenzbereich 4 das Erkennen und Vermeiden digitalen Betrugs sowie täuschender und missbräuchlicher Geschäftspraktiken in Online-Umgebungen.